Banken und Unternehmen prüfen die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsbereitschaft eines Kunden. Diese werden durch einen sogenannten „Scorewert“ abgebildet. Dabei werden häufig Scorewerte verwendet, die Auskunfteien aus Daten der Kunden errechnen.
Mit Wirkung zum 1. April 2010 wurde das Bundesdatenschutzgesetz novelliert und der Rahmen für das Scoring erstmals gesetzlich geregelt.
Das Gesetz regelt u.a.,
- welche Daten über Verbraucher von Banken und anderen Unternehmen an Auskunfteien übermittelt werden dürfen,
- welche Daten Auskunfteien und Banken bei der Vorhersage des künftigen Zahlungsverhaltens von Verbrauchern berücksichtigen dürfen und
- welche Informations- und Auskunftsansprüche die Verbraucher gegenüber den Banken und Auskunfteien haben.
Die Auswirkungen der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes wurde 2014 im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie evaluiert.