Die BaFin hat am 21. September 2020 das öffentliche Angebot der Red Cave AG von Miteigentumsanteilen an einer zur Vermietung vorgesehenen mobilen Erdölförderanlage, so genanntes Red Cave Projekt, wegen Verstoßes gegen § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt.
Daher darf die Red Cave AG keine Miteigentumsanteile an einer zur Vermietung vorgesehenen mobilen Erdölförderanlage, so genanntes Red Cave Projekt, zum Erwerb in Deutschland anbieten.
Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar.
Aktualisierung (29.09.2020):
Die Red Cave AG hat gegen die Untersagung Widerspruch eingelegt.
Aktualisierung (12.10.2020):
Die Red Cave AG hat zudem Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main beantragt.
Aktualisierung (17.11.2020):
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz der Red Cave AG wurde mit Beschluss vom 17. November 2020 durch das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main abgelehnt.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Aktualisierung (01.12.2020):
Die Red Cave AG hat gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 17. November 2020 Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt.