Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie gegen ein Aufsichtsratsmitglied einer Emittentin wegen Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) durch eine verspätete Meldung eines Eigengeschäfts eine Geldstrafe von EUR 1.500,- (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs 2b FMABG ) verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion wegen einer verspäteten Meldung eines Eigengeschäfts
Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion wegen einer verspäteten Meldung eines Eigengeschäfts

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kpuljek (CC0), Pixabay
von Autor: Red. TB
am: Dienstag, 01.09.2020