Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion wegen einer verspäteten Meldung eines Eigengeschäfts

Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion wegen einer verspäteten Meldung eines Eigengeschäfts

Veröffentlicht

Dienstag, 01.09.2020
von Red. TB

Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie gegen ein Aufsichtsratsmitglied einer Emittentin wegen Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) durch eine verspätete Meldung eines Eigengeschäfts eine Geldstrafe von EUR 1.500,- (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs 2b FMABG ) verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Bildnachweis:

kpuljek (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Dienstag, 01.09.2020

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