Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen einen Privatanleger mittels Straferkenntnis (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gem. § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz-FMABG) eine Geldstrafe von EUR 600,– wegen Verstoß gegen die MAR (Verordnung (EU) 596/2014) verhängt hat. Der Privatanleger hat Marktmanipulation durch den Abschluss mehrerer Scheingeschäfte (Crossings) verwirklicht. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Privatanleger wegen Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation
Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Privatanleger wegen Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation

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kpuljek (CC0), Pixabay
von Autor: Red. TB
am: Montag, 31.08.2020