Bayer AG: BaFin setzt Geldbuße fest:

Bayer AG: BaFin setzt Geldbuße fest:

Veröffentlicht

Freitag, 21.08.2020
von Red. TB

Die BaFin hat am 17. August 2020 eine Geldbuße in Höhe von 340.000 Euro gegen die Bayer AG festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 130 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit § 33 Abs. 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die Bayer AG hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig abgegeben.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Aktualisierung (09.09.2020):

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Bildnachweis:

kpuljek (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Freitag, 21.08.2020

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