Software and Media LTD / boxinvesting.com: BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

Software and Media LTD / boxinvesting.com: BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

Veröffentlicht

Mittwoch, 12.08.2020
von Red. TB

Die BaFin hat mit Bescheid vom 9. April 2020 der Gesellschaft Software and Media LTD, Majuro, Marshallinseln, das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.

Die Gesellschaft ist Betreiberin der Handelsplattform www.boxinvesting.com für Aktien und Kryptowährungen. In diesem Zusammenhang nimmt das Unternehmen fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an.

Damit betreibt die Gesellschaft Software and Media LTD das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar und zwischenzeitlich bestandskräftig.

Bildnachweis:

kpuljek (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Mittwoch, 12.08.2020

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