Tradixa Ltd

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Veröffentlicht

Mittwoch, 05.08.2020
von Red. TB

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 05.08.2020 teilt die FMA daher mit, dass die

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St. Vincent and the Grenadines

+4477896164, +390289734905

www.tradixa.com, www.tradixa.co, way2finance.com

support@tradixa.com, support@tradixa.co, trading.b@tradixa.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG ) nicht gestattet.

Bildnachweis:

kpuljek (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Mittwoch, 05.08.2020

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