Die BaFin hat am 16. Juli 2020 gegen eine natürliche Person Geldbußen in Höhe von 52.000 Euro wegen Verstößen gegen § 33 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) festgesetzt.
Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.
Aktualisierung (07.08.2020):
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.