BaFin setzt Geldbußen fest

BaFin setzt Geldbußen fest

Veröffentlicht

Donnerstag, 23.07.2020
von Red. TB

Die BaFin hat am 16. Juli 2020 gegen eine natürliche Person Geldbußen in Höhe von 52.000 Euro wegen Verstößen gegen § 33 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) festgesetzt.

Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

Aktualisierung (07.08.2020):

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Bildnachweis:

kpuljek (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Donnerstag, 23.07.2020

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