„Zurich Private Capital Group“ keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG)

„Zurich Private Capital Group“ keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG)

Veröffentlicht

Donnerstag, 19.07.2018
von Red. TB

Die „Zurich Private Capital Group“ mit angeblichen Geschäftssitzen in Frankfurt am Main und Hong Kong sowie Kontaktadressen in London, Dubai, Singapur, Mauritius, Mahe (Seychellen) und Mumbai wirbt im Internet unter zurichprivatecapital.com für Spareinlagen, Geldanlagen und Vermögensverwaltung („Savings, Investments, Capital Management“).

Die BaFin stellt vorsorglich klar, dass sie der „Zurich Private Capital Group“ keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens steht nicht unter ihrer Aufsicht.

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von Autor: Red. TB
am: Donnerstag, 19.07.2018

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